{"id":1430,"date":"2019-12-04T14:48:09","date_gmt":"2019-12-04T13:48:09","guid":{"rendered":"http:\/\/www.rema-ev.de\/?page_id=1430"},"modified":"2022-08-30T09:37:12","modified_gmt":"2022-08-30T07:37:12","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-k3iwt0bw-2e54f5c1270e0a8122651a2743f127f1\">\n.avia-section.av-k3iwt0bw-2e54f5c1270e0a8122651a2743f127f1{\nbackground-color:#444444;\nbackground-image:url(https:\/\/www.rema-ev.com\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/REMA-EV_headerbild.jpg);\nbackground-repeat:no-repeat;\nbackground-position:50% 50%;\nbackground-attachment:scroll;\n}\n.avia-section.av-k3iwt0bw-2e54f5c1270e0a8122651a2743f127f1 .av-section-color-overlay{\nopacity:0.1;\nbackground-color:#ffffff;\n}\n<\/style>\n<div 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.av-special-heading.av-l7fvmf3h-ea30ae60be4c6f9b98c3ac4229ea2b3d .av-special-heading-tag .heading-char{\nfont-size:25px;\n}\n#top #wrap_all .av-special-heading.av-l7fvmf3h-ea30ae60be4c6f9b98c3ac4229ea2b3d .av-special-heading-tag{\nfont-size:30px;\n}\n.av-special-heading.av-l7fvmf3h-ea30ae60be4c6f9b98c3ac4229ea2b3d .av-subheading{\nfont-size:15px;\n}\n\n@media only screen and (min-width: 480px) and (max-width: 767px){ \n#top #wrap_all .av-special-heading.av-l7fvmf3h-ea30ae60be4c6f9b98c3ac4229ea2b3d .av-special-heading-tag{\nfont-size:0.8em;\n}\n}\n\n@media only screen and (max-width: 479px){ \n#top #wrap_all .av-special-heading.av-l7fvmf3h-ea30ae60be4c6f9b98c3ac4229ea2b3d .av-special-heading-tag{\nfont-size:0.8em;\n}\n}\n<\/style>\n<div  class='av-special-heading av-l7fvmf3h-ea30ae60be4c6f9b98c3ac4229ea2b3d av-special-heading-h2 meta-heading blockquote modern-quote  avia-builder-el-5  el_before_av_textblock  avia-builder-el-first  av-inherit-size av-linked-heading'><h2 class='av-special-heading-tag '  itemprop=\"headline\"  >Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen <br \/>der REMA EV Connections GmbH<\/h2><div class=\"special-heading-border\"><div class=\"special-heading-inner-border\"><\/div><\/div><\/div><br \/>\n\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-16e1m-873ce2b7e1bf122bc05caac589336b52\">\n#top .av_textblock_section.av-16e1m-873ce2b7e1bf122bc05caac589336b52 .avia_textblock{\ncolor:#444444;\n}\n<\/style>\n<section  class='av_textblock_section av-16e1m-873ce2b7e1bf122bc05caac589336b52 '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock av_inherit_color'  itemprop=\"text\" ><h3>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/h3>\n<p>1. Diese Verkaufsbedingungen der Firma REMA Connections GmbH (im folgenden Lieferer) gelten\u00a0ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen\u00a0des Bestellers oder Auftraggebers oder Eink\u00e4ufers (im folgenden Besteller) werden nicht anerkannt, es\u00a0sei denn, der Lieferer stimmt ihrer Geltung schriftlich zu. Die Verkaufsbedingungen des Lieferers gelten\u00a0auch dann, wenn dieser in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen\u00a0abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausf\u00fchrt.<\/p>\n<p>2. Zwischen dem Lieferer und dem Besteller sind f\u00fcr den Umfang der vertraglichen Vereinbarungen die\u00a0beiderseitigen schriftlichen Erkl\u00e4rungen ma\u00dfgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne da\u00df\u00a0solche beiderseitigen Erkl\u00e4rungen vorliegen, so ist die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferers\u00a0ma\u00dfgebend. Fehlt eine solche Auftragsbest\u00e4tigung, so ist der Inhalt der tats\u00e4chlichen Einigung\u00a0ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>3. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Lieferer sie schriftlich best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>4. Sofern es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des \u00d6ffentlichen Rechts\u00a0oder ein \u00d6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen i. S. des \u00a7 310 Abs. 1 S. 1 BGB handelt, gelten diese\u00a0Verkaufsbedingungen auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Besteller.<\/p>\n<p>5. Hinsichtlich der Sicherheit der Lieferungen oder Leistungen gelten die Vorschriften des Verbandes\u00a0Deutscher Elektrotechniker. Abweichungen hiervon sind zul\u00e4ssig, soweit die gleiche Sicherheit auf\u00a0andere Weise gew\u00e4hrleistet wird. Notwendige Schutzvorrichtungen geh\u00f6ren nur insoweit zum\u00a0Lieferumfang, als dies vorgeschrieben oder ausdr\u00fccklich vereinbart ist.<\/p>\n<h3><strong>\u00a7 2 Angebot<\/strong><\/h3>\n<p>1. Die vom Besteller abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot im Sinne von \u00a7 145 BGB.<\/p>\n<p>2. Der Lieferer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer schriftlichen\u00a0Auftragsbest\u00e4tigung anzunehmen oder dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware\u00a0zuzusenden.<\/p>\n<p>3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kostenanschl\u00e4gen und anderen Unterlagen beh\u00e4lt sich der Lieferer\u00a0Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht\u00a0werden, sofern der Lieferer nicht schriftlich zustimmt. Zu Angeboten geh\u00f6rige Zeichnungen und andere\u00a0Unterlagen sind, wenn der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, auf Verlangen unverz\u00fcglich\u00a0zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>4. Absatz (3) gilt entsprechend f\u00fcr Unterlagen des Bestellers. Diese d\u00fcrfen jedoch solchen Dritten ohne\u00a0schriftliche Zustimmung zug\u00e4nglich gemacht werden, denen der Lieferer zul\u00e4ssigerweise Lieferungen\u00a0oder Leistungen \u00fcbertr\u00e4gt.<\/p>\n<h3><strong>\u00a7 3 Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/h3>\n<p>1. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Lieferers ohne\u00a0Aufstellung oder Montage ab Werk ausschlie\u00dflich Verpackung; diese sowie Versendungskosten k\u00f6nnen\u00a0gesondert in Rechnung gestellt werden. Alle Artikel die mit Metallzusatzkosten behaftet sind werden\u00a0unter einer Basisnotierung von derzeitig 153,00 \u20ac \/ 100 kg kalkuliert und berechnet.<\/p>\n<p>2. Der Lieferer beh\u00e4lt sich bei Vereinbarung einer mindestens 4 Monate betragenden Lieferfrist das Recht\u00a0vor, seine Preise entsprechend zu erh\u00f6hen, wenn nach Abschlu\u00df des Vertrages Kostenerh\u00f6hungen\u00a0durch Erh\u00f6hung der Lohn- und Materialkosten, insbesondere aufgrund von Tarifabschl\u00fcssen oder\u00a0Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.<\/p>\n<p>3. Sofern es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts\u00a0oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen i. S. des \u00a7 310 Abs. 1 S. 1 BGB handelt, reduziert sich\u00a0die in Absatz (2) bestimmte Frist nach Vertragsschlu\u00df auf sechs Wochen.<\/p>\n<p>4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.<\/p>\n<p>5. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung f\u00e4llig und ist auf das in der Rechnung angegebene\u00a0Konto zu zahlen. Der Verzug tritt ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang\u00a0Zahlung geleistet worden ist. F\u00e4llt der 30 Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einem am Leistungsort\u00a0staatlich anerkannten Feiertag, so ist die Zahlung bis zum Ablauf des darauffolgenden Werktags zu\u00a0leisten.<\/p>\n<p>6. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen des Lieferers nicht eingeschlossen; sie wird in\u00a0gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.<\/p>\n<p>7. Die Zahlungen erfolgen frei Zahlstelle des Lieferers.<\/p>\n<p>8. Sofern es sich bei dem Besteller nicht um einen Unternehmer, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen\u00a0Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen i. S. des \u00a7 310 Abs. 1 S. 1 BGB handelt, so steht\u00a0dem Besteller bei einer Preisanpassung von mehr als 5 % ein K\u00fcndigungsrecht zu. Die gesetzliche\u00a0Mehrwertsteuer ist dabei im Preis enthalten.<\/p>\n<p>9. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig\u00a0festgestellt oder vom Lieferer anerkannt sind bzw. hinsichtlich derer Entscheidungsreife besteht. Zur\u00a0Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch\u00a0auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p>10. Der Besteller hat im Falle der Geltendmachung einer M.ngelr\u00fcge gem\u00e4\u00df \u00a7 10 die ihm obliegenden\u00a0Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten. Macht der\u00a0Besteller eine M\u00e4ngelr\u00fcge geltend, darf er Zahlungen in einem Umfang zur\u00fcckbehalten, die in einem\u00a0angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den aufgetretenen M\u00e4ngeln stehen. Erfolgt die Lieferung f\u00fcr den Betrieb\u00a0des Handelsgewerbes des Bestellers, so kann er Zahlungen nur zur\u00fcckhalten, wenn eine M\u00e4ngelr\u00fcgegeltend gemacht wird, \u00fcber deren Berechtigung kein Zweifel besteht.<\/p>\n<h3><strong>\u00a7 4 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h3>\n<p>1. Der Lieferer beh\u00e4lt sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher ihm gegen\u00a0den Besteller zustehende Anspr\u00fcche aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des\u00a0Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer berechtigt, die Kaufsache\u00a0zur\u00fcckzunehmen. Die Zur\u00fccknahme der Kaufsache stellt keinen R\u00fccktritt vom Vertrag dar, es sei denn,\u00a0dies wird ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>2. Sofern es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts\u00a0oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen i. S. des \u00a7 310 Abs. 1 S. 1 BGB handelt, so erweitert\u00a0sich der Eigentumsvorbehalt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem\u00a0Besteller.<\/p>\n<p>3. Solange das Eigentum an der Kaufsache vorbehalten ist, ist eine Verpf\u00e4ndung oder\u00a0Sicherungs\u00fcbereignung an Dritte nicht gestattet. Eine Weiterver\u00e4u\u00dferung ist dem Besteller als\u00a0Wiederverkauf nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsgang gestattet. Er tritt dem Lieferer s\u00e4mtliche\u00a0Forderungen einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung erwachsen, unabh\u00e4ngig\u00a0von einer eventuellen Verarbeitung hiermit ab. Der Besteller bleibt auch nach der Abtretung zur\u00a0Einziehung der Forderung erm\u00e4chtigt. Dies ber\u00fchrt nicht die Befugnis des Lieferers, die Forderung\u00a0selbst einzuziehen, dieser verpflichtet sich jedoch, selbst von einer Einziehung solange Abstand zu\u00a0nehmen, wie der Besteller seinen Verpflichtungen zur Zahlung nachkommt, keine Zahlungseinstellung\u00a0oder ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens vorliegt. Der Besteller hat auf\u00a0Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug\u00a0erforderlichen Angaben zu machen, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen auszuh\u00e4ndigen und den dritten\u00a0Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den\u00a0Besteller wird stets f\u00fcr den Lieferer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht dem Lieferer\u00a0geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im\u00a0Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der\u00a0Verarbeitung. Das gleiche gilt f\u00fcr den Fall der untrennbaren Vermischung mit anderen Gegenst\u00e4nden.\u00a0Erfolgt die Vermischung in der Weise, da\u00df die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so\u00a0gilt als vereinbart, da\u00df der Besteller dem Lieferer anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr.gt. Der Besteller\u00a0verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum f\u00fcr den Lieferer.<\/p>\n<p>4. Der Lieferer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen soweit freizugeben, als\u00a0die Sicherheiten seine zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % \u00fcbersteigen. Dem Lieferer obliegt\u00a0die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.<\/p>\n<h3><strong>\u00a7 5 Abtretungsausschlu\u00df<\/strong><\/h3>\n<p>1. Der Besteller ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Lieferer aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.<\/p>\n<h3><strong>\u00a7 6 Lieferzeit<\/strong><\/h3>\n<p>1. Hinsichtlich der Frist f\u00fcr Lieferungen oder Leistungen gilt \u00a7 1 (1) entsprechend. Die Einhaltung der Frist\u00a0setzt den rechtzeitigen Eingang s\u00e4mtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen\u00a0Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pl\u00e4ne, die Kl\u00e4rung aller\u00a0technischen Fragen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen\u00a0Verpflichtungen voraus. Anderenfalls beginnt die Frist erst mit Erf\u00fcllung dieser Voraussetzungen.<\/p>\n<p>2. Die Frist gilt als eingehalten,<\/p>\n<p>a) wenn bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage die betriebsbereite Sendung innerhalb der\u00a0vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Verz\u00f6gert sich\u00a0die Ablieferung aus Gr\u00fcnden, die der Besteller zu vertreten hat, so gilt die Frist bei Meldung der\u00a0Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist als eingehalten;<\/p>\n<p>b) wenn bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. \u00a7 6<\/p>\n<p>(2) a gilt entsprechend.<\/p>\n<p>3. Ist die Nichteinhaltung der Frist durch den Lieferer f\u00fcr Leistungen oder Lieferung nachweislich auf\u00a0Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse\u00a0zur\u00fcckzuf\u00fchren, so wird die Frist angemessen verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p>4. Ger\u00e4t der Lieferer in Verzug, so ist seine Schadenersatzpflicht auf 50% des vorhersehbaren Schadens\u00a0begrenzt. Ohne den Nachweis weitergehenden Schadens ist der Besteller berechtigt, f\u00fcr jede vollendete\u00a0Woche des Verzuges ein halbes Prozent des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung zu\u00a0verlangen, der wegen nicht rechtzeitiger Erf\u00fcllung nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden\u00a0konnte. Die pauschale Verzugsentsch\u00e4digung beschr\u00e4nkt sich auf eine H\u00f6he von maximal 5 % des\u00a0Lieferwertes. Dem Lieferer steht der Nachweis frei, da\u00df im Einzelfall der Verzugsschaden geringer war.\u00a0Diese Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht, wenn ein kaufm\u00e4nnisches Fixgesch\u00e4ft vereinbart wurde\u00a0oder der Besteller infolge des vom Lieferer zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, da\u00df sein\u00a0Interesse an der Vertragserf\u00fcllung in Fortfall geraten ist. Dies gilt nicht, soweit eine Verletzung des\u00a0Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit vorliegt oder der Schaden durch vors\u00e4tzliches oder\u00a0grobfahrl\u00e4ssigem Verhalten des Lieferers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen\u00a0verursacht wurde.<\/p>\n<p>5. Das Recht des Bestellers zum R\u00fccktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Lieferer gesetzten Nachfrist\u00a0bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>6. Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers verz\u00f6gert, so kann der Lieferer beginnend einen Monat\u00a0nach Anzeige der Versandbereitschaft Lagergeld in H\u00f6he von einem halben Prozent des\u00a0Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden angefangenen Monat dem Besteller berechnen. Das Lagergeld wird auf\u00a0maximal 5 % des gesamten Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, der Lieferer weist h\u00f6here Kosten\u00a0nach.<\/p>\n<h3><strong>\u00a7 7 Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/h3>\n<p>1. Vorbehaltlich einer individuellen Vereinbarung geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber, wenn<\/p>\n<p>a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht\u00a0oder abgeholt worden ist; eine Versicherung der Lieferung gegen Bruch-, Transport- und Feuersch\u00e4den\u00a0erfolgt durch den Lieferer nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers;<\/p>\n<p>b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der \u00dcbernahme im Betrieb des Lieferers. Soweit\u00a0ein Probebetrieb vereinbart ist, geht die Gefahr nach einwandfreiem Probebetrieb \u00fcber unter der\u00a0Voraussetzung, da\u00df sich der Probebetrieb bzw. die \u00dcbernahme im Betrieb des Bestellers unverz\u00fcglich\u00a0an die betriebsbereite Aufstellung oder Montage anschlie\u00dft.<\/p>\n<p>2. Verz\u00f6gert sich die Lieferung oder der Beginn oder die Durchf\u00fchrung der Aufstellung oder Montage auf\u00a0Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gr\u00fcnden, so geht die Gefahr mit Beginn der\u00a0Verz\u00f6gerung auf den Besteller \u00fcber. Der Lieferer ist verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers\u00a0die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.<\/p>\n<h3><strong>\u00a7 8 Aufstellung und Montage<\/strong><\/h3>\n<p>1. F\u00fcr jede Art von Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist,\u00a0folgende Bestimmungen:<\/p>\n<p>a ) Der Besteller hat auf seine Kosten rechtzeitig zu stellen:<\/p>\n<p>aa) Hilfsmannschaften wie Handlager, und wenn n\u00f6tig, auch Maurer, Zimmerleute, Schlosser,\u00a0Kranf\u00fchrer, sonstige Facharbeiter mit dem von diesen ben\u00f6tigten Werkzeug in der erforderlichen Zahl,<\/p>\n<p>ab) alle Erd-, Bettungs-, Bau-, Stemm-, Ger\u00fcst-, Verputz-, Maler- und sonstigen branchenfremden\u00a0Nebenarbeiten, einschlie\u00dflich der dazu ben\u00f6tigten Baustoffe,<\/p>\n<p>ac) die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenst\u00e4nde und Bedarfsstoffe, wie\u00a0R\u00fcsth\u00f6lzer, Keile, Unterlagen, Zement, Putz-, Dichtungs- und Schmiermittel, Brennstoffe usw., ferner\u00a0Ger\u00fcste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen,<\/p>\n<p>ad) Betriebskraft und Wasser einschlie\u00dflich der erforderlichen Anschl\u00fcsse bis zur Verwendungsstelle,\u00a0Heizung und allgemeine Beleuchtung,<\/p>\n<p>ae) bei der Montagestelle f\u00fcr die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien,\u00a0Werkzeuge usw. gen\u00fcgend gro\u00dfe, geeignete, trockene und verschlie\u00dfbare R\u00e4ume und f\u00fcr das\u00a0Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsr\u00e4ume einschlie\u00dflich den Umst\u00e4ndenangemessener sanit\u00e4rer Anlagen, im \u00fcbrigen hat der Besteller zum Schutz des Besitzes des Lieferers\u00a0und seines Montagepersonals auf der Baustelle die Ma\u00dfnahmen zu treffen, die er zum Schutz des\u00a0eigenen Besitzes ergreifen w\u00fcrde,<\/p>\n<p>af) Schutzkleidung und Schutzvorrichtung, die infolge besonderer Umst\u00e4nde der Montagestelle\u00a0erforderlich und f\u00fcr den Lieferer nicht branchen\u00fcblich sind.<\/p>\n<p>b) Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die n\u00f6tigen Angaben \u00fcber die Lage verdeckt\u00a0gef\u00fchrter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder \u00e4hnlichen Anlagen sowie die erforderlichen statischen\u00a0Angaben unaufgefordert zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>c) Vor Beginn der Aufstellung oder Montage m\u00fcssen die f\u00fcr die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen\u00a0alle nicht vom Lieferanten zu stellenden Lieferteile sich an Ort und Stelle befinden und alle Maurer-,\u00a0Zimmerer- und sonstigen Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues so weit fortgeschritten sein, da\u00df die\u00a0Aufstellung oder Montage sofort nach Ankunft der Aufsteller oder des Montagepersonals begonnen und\u00a0ohne Unterbrechung durchgef\u00fchrt werden kann. Insbesondere m\u00fcssen die Anfuhrwege und der\u00a0Aufstellungs- oder Montageplatz in Flurh\u00f6he geebnet und ger\u00e4umt, das Grundmauerwerk abgebunden\u00a0und trocken, die Grundmauer gerichtet und hinterf\u00fcllt, bei Innenaufstellung Wand- und Deckenverputz\u00a0vollst\u00e4ndig fertig gestellt, namentlich auch T\u00fcren und Fenster eingesetzt sein.<\/p>\n<p>d) Verz\u00f6gert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umst\u00e4nde, insbesondere auf der\u00a0Baustelle ohne Verschulden des Lieferers, so hat der Besteller die Kosten f\u00fcr Wartezeit und weiter\u00a0erforderliche Reisen der Aufsteller oder des Montagepersonals zu tragen.<\/p>\n<p>e) Den Aufstellern oder dem Montagepersonal ist vom Besteller die Arbeitszeit nach bestem Wissen\u00a0w\u00f6chentlich zu bescheinigen. Der Besteller ist ferner verpflichtet, den Aufstellern oder dem\u00a0Montagepersonal eine schriftliche Bescheinigung \u00fcber die Beendigung der Aufstellung oder Montage\u00a0unverz\u00fcglich auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>f) Der Lieferer haftet nicht f\u00fcr die Arbeiten seiner Aufsteller oder seines Montagepersonals und sonstiger\u00a0Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit der Lieferung oder der Aufstellung oder Montage\u00a0zusammenh\u00e4ngen oder soweit dieselben vom Besteller veranlasst sind.<\/p>\n<p>2. Falls der Lieferer die Aufstellung oder Montage gegen Einzelberechnung \u00fcbernommen hat, gilt neben\u00a0den vorstehenden Bestimmungen:<\/p>\n<p>a) Der Besteller verg\u00fctet dem Lieferer die bei Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungss\u00e4tze f\u00fcr\u00a0Arbeitszeit und Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, f\u00fcr Arbeiten unter erschwerten\u00a0Bedingungen sowie f\u00fcr Planung und \u00dcberwachung. Vorbereitungs-, Reise-, Laufzeiten und\u00a0R\u00fcckmeldungen gelten als Arbeitszeit.<\/p>\n<p>b) Gesondert verg\u00fctet werden Reisekosten, Kosten f\u00fcr den Transport des Handwerkszeugs und des\u00a0pers\u00f6nlichen Gep\u00e4cks, die Ausl\u00f6sung f\u00fcr die Arbeitszeit, sowie die Ruhe- und Feiertage.<\/p>\n<h3><strong>\u00a7 9 Entgegennahme<\/strong><\/h3>\n<p>1. Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind vom Besteller entgegenzunehmen, auch wenn sie zu unwesentlichen\u00a0Beanstandungen Anlass geben. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, sofern nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<h3><strong>\u00a7 10 Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel<\/strong><\/h3>\n<p>1. Unwesentliche Abweichungen, die die Brauchbarkeit der Sache oder der Leistung nicht erheblich\u00a0beeintr\u00e4chtigen, gelten als vertragsgem\u00e4\u00df. Eine Garantie gilt nur dann als vereinbart, wenn dies vom\u00a0Lieferer schriftlich best\u00e4tigt wird.<\/p>\n<p>Die M\u00e4ngelhaftung bezieht sich nicht auf nat\u00fcrliche Abnutzung, auf Sch\u00e4den, die nach dem\u00a0Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung,\u00a0ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder solcher\u00a0chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht\u00a0vorausgesetzt sind. Das gleiche gilt f\u00fcr seitens des Bestellers oder Dritter unsachgem\u00e4\u00df\u00a0vorgenommener \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten.<\/p>\n<p>3. Sofern es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts\u00a0oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen i. S. des \u00a7 310 Abs. 1 S. 1 BGB handelt, so stehen ihm\u00a0Gew\u00e4hrleistungsrechte nur zu, wenn dieser seinen nach den \u00a7\u00a7 377, 378 HGB geschuldeten\u00a0Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/p>\n<p>4. Die Feststellung eines Mangels ist dem Lieferer unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss\u00a0binnen zwei Wochen dem Lieferer zugegangen sein. Entsprechendes gilt im Falle der offenkundigen\u00a0M\u00e4ngel von ihrem Auftritt an. Geh\u00f6rt der Besteller dem in \u00a7 310 Abs. 1 Satz 1 BGB bestimmten\u00a0Personenkreis an, so gilt diese Frist auch f\u00fcr verdeckte, jedoch erkennbare M\u00e4ngel. Bei Verst\u00f6\u00dfen\u00a0entf\u00e4llt die Gew\u00e4hrleistungspflicht.<\/p>\n<p>5. Bei Mangelhaftigkeit ist die Sache nach Wahl des Lieferers nachzubessern oder neu zuliefern bzw. neu\u00a0zu erbringen. Die Wahlrechte des Bestellers nach \u00a7 440 BGB bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>6. Im Falle der M\u00e4ngelbeseitigung tr\u00e4gt der Lieferer alle zum Zweck der M\u00e4ngelbeseitigung erforderlichen\u00a0Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht\u00a0dadurch erh\u00f6hen, da die Kaufsache nach einem anderen als dem Erf\u00fcllungsort verbracht worden ist.\u00a0Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen rechts\u00a0oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen im Sinne des \u00a7 310 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt, tr\u00e4gt der\u00a0Lieferer diese Aufwendungen nur bis zur H\u00f6he des Kaufpreises.<\/p>\n<p>7. Zur M\u00e4ngelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und\u00a0Gelegenheit zu gew\u00e4hren. Verweigert er diese, so ist der Lieferer von der M\u00e4ngelhaftung befreit. Ist der\u00a0Lieferer zur M\u00e4ngelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verz\u00f6gert sich\u00a0diese \u00fcber die angemessene Frist hinaus aus Gr\u00fcnden, die der Lieferer zu vertreten hat, oder schl\u00e4gt in\u00a0sonstiger Weise die M\u00e4ngelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl\u00a0berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu\u00a0verlangen. Soweit das Gesetz eine Nachfristsetzung vorsieht, soll diese auch vorliegend erforderlich\u00a0sein.<\/p>\n<p>8. Die M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung verj\u00e4hrt gegen\u00fcber Verbrauchern in f\u00fcnf Jahren bei einem Bauwerk und bei\u00a0einer Sache, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist\u00a0und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, im \u00fcbrigen in zwei Jahren. Sofern es sich bei dem Besteller\u00a0um einen Unternehmer, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches\u00a0Sonderverm\u00f6gen i. S. des \u00a7 310 Abs. 1 S. 1 BGB handelt, betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist einschlie\u00dflich\u00a0der Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Bauwerke und Baustoffe ein Jahr.<\/p>\n<h3><strong>\u00a7 11 Unm\u00f6glichkeit, Vertragsanpassung<\/strong><\/h3>\n<p>1. Soweit unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von \u00a7 6 (3) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt\u00a0der Lieferung oder Leistung erheblich ver\u00e4ndern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken,\u00a0wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Ist die\u00a0Vertragsanpassung unzumutbar, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Will er\u00a0von diesem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Kenntnis der Tragweite des\u00a0Ereignisses unverz\u00fcglich dem Besteller mitzuteilen, auch wenn mit dem Besteller eine Verl\u00e4ngerung der\u00a0Lieferzeit vereinbart war.<\/p>\n<h3><strong>\u00a7 12 Schadenersatzanspr\u00fcche<\/strong><\/h3>\n<p>1. Sofern der Lieferer fahrl\u00e4ssig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Haftung auf den\u00a0vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wird dem Lieferer eine ihm obliegende Lieferung oder Leistung in\u00a0einer von ihm zu vertretenden Weise unm\u00f6glich, so ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz nur in\u00a0H\u00f6he von 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung zu fordern, welcher aufgrund\u00a0der Unm\u00f6glichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Das Recht des Bestellers\u00a0zum R\u00fccktritt vom Vertrag bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>2. Weitergehende Anspr\u00fcche des Bestellers sind, gleich aus welchen Rechtsgr\u00fcnden, ausgeschlossen,\u00a0insbesondere f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, f\u00fcr entgangenen\u00a0Gewinn und sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des Bestellers als auch f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen Verschuldens\u00a0bei Vertragsabschlu\u00df, Verletzung von Nebenpflichten und Anspr\u00fcche aus Produzentenhaftung gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0823 BGB. Dies gilt nicht, soweit die Haftung auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz des Lieferers, seiner\u00a0gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruht, der Schaden an Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit\u00a0einer Person entstanden ist oder eine Garantie vereinbart wurde.<\/p>\n<p>3. Abs\u00e4tze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Haftung auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Lieferers,\u00a0seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen beruht bzw. Schadenersatz f\u00fcr eine\u00a0Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit geschuldet wird.\u00a0Gleiche Anspr\u00fcche gelten aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, soweit die Haftung nach diesem Gesetz zwingend ist.<\/p>\n<p>4. Schadensersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren binnen zwei Jahren ab Entstehung des Schadens. Dies gilt nicht\u00a0f\u00fcr Anspr\u00fcche f\u00fcr Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit und Anspr\u00fcche, die wegen grob\u00a0fahrl\u00e4ssigem oder vors\u00e4tzlichem Verhalten des Lieferers, seiner gesetzlichen Vertreter und\/oder\u00a0Erf\u00fcllungsgehilfen entstanden sind.<\/p>\n<p>5. Sofern es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts\u00a0oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen i. S. des \u00a7 310 Abs. 1 S. 1 BGB handelt, so gilt f\u00fcr\u00a0Anspr\u00fcche f\u00fcr die Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit und f\u00fcr Anspr\u00fcche, die wegen grob\u00a0fahrl\u00e4ssigem oder vors\u00e4tzlichem Verhalten des Lieferers, seiner gesetzlichen Vertreter und\/oder\u00a0Erf\u00fcllungsgehilfen entstanden sind, verj\u00e4hren diese Anspr\u00fcche binnen zwei Jahren ab Entstehung des\u00a0Schadens und Kenntnis oder grob fahrl\u00e4ssige Unkenntnis des Bestellers oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen\u00a0von dem Anspruch, ohne R\u00fccksicht auf Kenntnis oder grob fahrl\u00e4ssige Unkenntnis sp\u00e4testens 5 Jahre\u00a0nach ihrer Entstehung und ohne R\u00fccksicht auf Kenntnis, grob fahrl\u00e4ssige Unkenntnis und ihre\u00a0Entstehung 15 Jahre nach der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den\u00a0Schaden ausl\u00f6senden Ereignis an.<\/p>\n<p>6. Soweit die Haftung des Lieferers ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche\u00a0Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<h3><strong>\u00a7 13 Entsprechende Anwendung<\/strong><\/h3>\n<p>1. Die \u00a7\u00a7 10 bis 12 geltend entsprechend auch f\u00fcr solche Anspr\u00fcche des Bestellers auf Nachbesserung,\u00a0Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgende Vorschl\u00e4ge oder\u00a0Beratungen oder durch die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind. kommt.<\/p>\n<h3><strong>\u00a7 14 Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/h3>\n<p>1. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist der Gesch\u00e4ftssitz des Lieferers Gerichtsstand f\u00fcr alle aus dem\u00a0Vertragsverh\u00e4ltnis mittelbar oder unmittelbar hervorgehenden Streitigkeiten. Nach Wahl des Lieferers ist\u00a0auch eine Niederlassung des Lieferers oder der Wohnsitz des Bestellers Gerichtsstand.<\/p>\n<p>2. Geh\u00f6rt der Besteller nicht zu dem in \u00a7 310 Abs. Satz 1 BGB bestimmten Personen kreis, so gilt Absatz 1\u00a0auch dann, wenn der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort\u00a0aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder zum Zeitpunkt der\u00a0Klageerhebung Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt des Bestellers nicht bekannt sind.<\/p>\n<p>3. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist der Gesch\u00e4ftssitz des Lieferers\u00a0zugleich Erf\u00fcllungsort.<\/p>\n<h3><strong>\u00a7 15 Verbindlichkeit des Vertrages, anwendbares Recht<\/strong><\/h3>\n<p>1. F\u00fcr die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.<\/p>\n<p>2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen \u00fcbrigen Teilen\u00a0verbindlich. F\u00fcr diesen Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine wirksame\u00a0Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<\/div><\/section><\/p><\/div>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-jyiu8y9s-2c1ee2655382aaf3868b77e6ffef93fd\">\n#top .hr.hr-invisible.av-jyiu8y9s-2c1ee2655382aaf3868b77e6ffef93fd{\nheight:100px;\n}\n<\/style>\n<div  class='hr av-jyiu8y9s-2c1ee2655382aaf3868b77e6ffef93fd hr-invisible  avia-builder-el-7  el_after_av_four_fifth  avia-builder-el-last '><span class='hr-inner '><span class=\"hr-inner-style\"><\/span><\/span><\/div>\n<\/div><\/div><\/div><!-- close content main div --><\/div><div class='av-extra-border-element border-extra-diagonal border-extra-diagonal-inverse '><div class='av-extra-border-outer'><div class='av-extra-border-inner'><\/div><\/div><\/div><\/div>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-jyinxtc5-c6eb3b00443081f2410b51410d81cbd8\">\n.avia-section.av-jyinxtc5-c6eb3b00443081f2410b51410d81cbd8{\nbackground-color:#f07c00;\nbackground-image:unset;\n}\n.avia-section.av-jyinxtc5-c6eb3b00443081f2410b51410d81cbd8 .av-extra-border-element .av-extra-border-inner{\nbackground-color:#f07c00;\n}\n<\/style>\n<div id='contact'  class='avia-section av-jyinxtc5-c6eb3b00443081f2410b51410d81cbd8 alternate_color avia-section-no-padding avia-no-border-styling  avia-builder-el-8  el_after_av_section  avia-builder-el-last  avia-bg-style-scroll container_wrap fullsize'  ><div class='container av-section-cont-open' ><div class='template-page content  av-content-full alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-1430'><div class='entry-content-wrapper clearfix'><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1430","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1430","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1430"}],"version-history":[{"count":17,"href":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1430\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2115,"href":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1430\/revisions\/2115"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1430"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}