{"id":2103,"date":"2022-08-30T09:36:19","date_gmt":"2022-08-30T07:36:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rema-ev.com\/?page_id=2103"},"modified":"2022-08-30T09:48:59","modified_gmt":"2022-08-30T07:48:59","slug":"allgemeine-einkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/allgemeine-einkaufsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Einkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-k3iwt0bw-2e54f5c1270e0a8122651a2743f127f1\">\n.avia-section.av-k3iwt0bw-2e54f5c1270e0a8122651a2743f127f1{\nbackground-color:#444444;\nbackground-image:url(https:\/\/www.rema-ev.com\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/REMA-EV_headerbild.jpg);\nbackground-repeat:no-repeat;\nbackground-position:50% 50%;\nbackground-attachment:scroll;\n}\n.avia-section.av-k3iwt0bw-2e54f5c1270e0a8122651a2743f127f1 .av-section-color-overlay{\nopacity:0.1;\nbackground-color:#ffffff;\n}\n<\/style>\n<div 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.av-special-heading.av-l7fvwdtk-bb979cda21277cb7a40ce7efd5f9be3a .av-special-heading-tag .heading-char{\nfont-size:25px;\n}\n#top #wrap_all .av-special-heading.av-l7fvwdtk-bb979cda21277cb7a40ce7efd5f9be3a .av-special-heading-tag{\nfont-size:30px;\n}\n.av-special-heading.av-l7fvwdtk-bb979cda21277cb7a40ce7efd5f9be3a .av-subheading{\nfont-size:15px;\n}\n\n@media only screen and (min-width: 480px) and (max-width: 767px){ \n#top #wrap_all .av-special-heading.av-l7fvwdtk-bb979cda21277cb7a40ce7efd5f9be3a .av-special-heading-tag{\nfont-size:0.8em;\n}\n}\n\n@media only screen and (max-width: 479px){ \n#top #wrap_all .av-special-heading.av-l7fvwdtk-bb979cda21277cb7a40ce7efd5f9be3a .av-special-heading-tag{\nfont-size:0.8em;\n}\n}\n<\/style>\n<div  class='av-special-heading av-l7fvwdtk-bb979cda21277cb7a40ce7efd5f9be3a av-special-heading-h2 meta-heading blockquote modern-quote  avia-builder-el-5  el_before_av_textblock  avia-builder-el-first  av-inherit-size av-linked-heading'><h2 class='av-special-heading-tag '  itemprop=\"headline\"  >Allgemeine Einkaufsbedingungen<br \/> der REMA EV Connections GmbH<\/h2><div class=\"special-heading-border\"><div class=\"special-heading-inner-border\"><\/div><\/div><\/div><br \/>\n\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-16e1m-d8e0093b2ae14c22520c942ed08ce14e\">\n#top .av_textblock_section.av-16e1m-d8e0093b2ae14c22520c942ed08ce14e .avia_textblock{\ncolor:#444444;\n}\n<\/style>\n<section  class='av_textblock_section av-16e1m-d8e0093b2ae14c22520c942ed08ce14e '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock av_inherit_color'  itemprop=\"text\" ><h3>\u00a7 1 ALLGEMEINES<\/h3>\n<p>1. Diese Bedingungen gelten f\u00fcr folgende Unternehmen: REMA EV Connections GmbH<\/p>\n<p>2. Der Vertragsschluss erfolgt unter ausschlie\u00dflicher Geltung unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen (im Folgenden: AEB); entgegenstehende oder von unseren AEB abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AEB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AEB abweichender Bedingungen des Lieferanten unsere vertragliche Verpflichtung vorbehaltlos erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>3. Unsere AEB gelten nur gegen\u00fcber einem Unternehmer (\u00a7\u00a7 310 I, 14 BGB), einer juristischen Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen.<\/p>\n<p>4. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zur \u00c4nderung des Vertrags oder zwecks Ausf\u00fchrung dieses Vertrages getroffen werden, sind zu Beweiszwecken schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch f\u00fcr Erg\u00e4nzungen. Die Schriftformabrede kann nur schriftlich f\u00fcr den Einzelfall aufgehoben werden.<\/p>\n<p>5. Unsere AEB gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Lieferanten.<\/p>\n<p>6. Im innerdeutschen Gesch\u00e4ftsverkehr (ohne grenz\u00fcberschreitenden Bezug) ist unser Gesch\u00e4ftssitz ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand.<\/p>\n<p>7. Im internationalen Gesch\u00e4ftsverkehr (grenz\u00fcberschreitender Bezug) gilt:<br \/>\n(a) F\u00fcr Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AEB und\/oder einer Bestellung sind die Gerichte an unserem Gesch\u00e4ftssitz in Deutschland ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig, wenn bei Klageerhebung in der Streitigkeit feststeht, dass f\u00fcr die Anerkennung und Vollstreckung einer deutschen gerichtlichen Entscheidung im Ausland gegen den Vertragspartner die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1215\/2012 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates \u00fcber die gerichtliche Zust\u00e4ndigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 12.12.2012 vorliegen.<br \/>\n(b) In allen anderen F\u00e4llen werden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AEB und\/oder einer Bestellung nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gem\u00e4\u00df dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endg\u00fcltig entschieden. Schiedsort ist unser Gesch\u00e4ftssitz in Deutschland. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Das in der Sache anwendbare Recht ist das nach \u00a7 1 (9).<\/p>\n<p>8. Sofern nicht etwas Anderes vereinbart ist, ist unser Gesch\u00e4ftssitz Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche Lieferungen und Leistungen aus diesem Vertrag.<\/p>\n<p>9. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Sachrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<p>10. Die deutsche Fassung dieser AEB ist verbindlich und vorrangig etwaiger \u00dcbersetzungen.<\/p>\n<p>\u00a7 2 ANGEBOT \u2013 BESTELLUNGEN \u2013 AUFTR\u00c4GE \u2013 VERTRAULICHKEIT \u2013 DATENSCHUTZ<\/p>\n<p>1. Mindestbestellwerte und\/oder Mindermengenzuschl\u00e4ge in Angeboten des Lieferanten werden von uns nicht akzeptiert.<\/p>\n<p>2. Wir k\u00f6nnen unsere Bestellung bis zum Erhalt einer Annahmeerkl\u00e4rung des Lieferanten jederzeit widerrufen.<\/p>\n<p>3. Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>4. An Kostenanschl\u00e4gen, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr solche schriftlichen Unterlagen, die als \u201cvertraulich\u201d bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Lieferant unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Einwilligung. Der Lieferant verpflichtet sich, nicht allgemein bekannte kaufm\u00e4nnische oder technische Informationen betreffend unser Unternehmen, die ihm durch die Gesch\u00e4ftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ausschlie\u00dflich im Rahmen der Vertragsabwicklung zu nutzen. Mitarbeiter und Subunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Wir verpflichten uns, vom Lieferant als vertraulich bezeichnete Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen. Der Lieferant verpflichtet sich, nach Abwicklung der Bestellung die in diesem Absatz genannten Unterlagen unaufgefordert an uns zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>5. Im \u00dcbrigen gilt erg\u00e4nzend die zwischen dem Lieferanten und uns abgeschlossene Geheimhaltungsvereinbarung.<\/p>\n<p>6. Der Lieferant hat sich an die g\u00fcltigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu halten.<\/p>\n<h3>\u00a7 3 PREISE \u2013 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN \u2013 AUFRECHNUNG \u2013 ZUR\u00dcCKBEHALTUNGSRECHT<\/h3>\n<p>1. Der in unserer Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend.<\/p>\n<p>2. Die in Rahmenvereinbarungen mit dem Lieferanten festgelegten Preise sind f\u00fcr die Laufzeit dieser Vereinbarungen bindend, Preiserh\u00f6hungen sind grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>3. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schlie\u00dft der Preis Lieferung und Transport an die im Vertrag genannte Versandanschrift einschlie\u00dflich Verpackung ein. Wir sind berechtigt, die Verpackung der Ware auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zur\u00fcckzusenden. Die Kosten einer Versicherung, insbes. einer Transportversicherung, \u00fcbernehmen wir nur nach unserer vorherigen schriftlichen \u00dcbernahmeerkl\u00e4rung.<\/p>\n<p>4. Enth\u00e4lt die Bestellung keine Preisangabe oder scheitert die Einigung \u00fcber den Preis aus sonstigen Gr\u00fcnden, gilt ein angemessener Preis als vereinbart.<\/p>\n<p>5. Wir kaufen kupferhaltige Produkte auf Grundlage unserer Basispreise in Euro netto zuz\u00fcglich der Metallnotierungen DEL, LME, MK ein. => Quelle: www.westmetall.de<\/p>\n<p>6. Im Anschluss an die Lieferung der Ware hat der Lieferant uns eine Rechnung im Einklang mit der Bestellung und diesen AEB zu stellen. Auf der Rechnung sind die Bestellnummer \/ Artikelnummer \/ Liefermenge und Lieferanschrift anzugeben. Sollten eine oder mehrere dieser Angaben fehlen und sich dadurch im Rahmen unseres normalen Gesch\u00e4ftsverkehrs die Bearbeitung durch uns verz\u00f6gern, verl\u00e4ngern sich die in (7) genannten Zahlungsfristen um den Zeitraum der Verz\u00f6gerung.<\/p>\n<p>7. Sofern nicht anders vereinbart, zahlen wir ab Lieferung der Ware und Erhalt einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Rechnung innerhalb von 14 Tage mit 3\u00a0% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der von uns geschuldeten Zahlungen gen\u00fcgt der Eingang unseres \u00dcberweisungsauftrages bei unserer Bank, sofern dieser von der Bank angenommen und ausgef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>8. Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, f\u00e4llige Zahlungen zur\u00fcckzuhalten, solange uns noch Anspr\u00fcche aus unvollst\u00e4ndigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten zustehen.<\/p>\n<p>9. Der Lieferant hat ein Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur wegen rechtskr\u00e4ftig festgestellter, anerkannter oder unbestrittener Gegenforderungen.<\/p>\n<h3>\u00a7 4 LIEFERZEIT \u2013 LIEFERUNG \u2013 VERTRAGSSTRAFE<\/h3>\n<p>1. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend, wobei f\u00fcr die Einhaltung der Lieferzeit das Eintreffen der Ware bei uns ma\u00dfgeblich ist. Vorzeitige Lieferungen oder Teillieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>2. Ist in der Bestellung kein konkreter Liefertermin vorgesehen, sondern ein Abruf der Lieferung durch uns, ist die Lieferung binnen einer Woche ab Mitteilung des Abrufs zu bewirken. Mangels anderweitiger Angaben in der Bestellung k\u00f6nnen wir den Abruf innerhalb von sechs Monaten nach dem Beginn der vorgesehenen Lieferbereitschaft des Lieferanten vornehmen. Ein von uns nicht rechtzeitig vorgenommener Abruf begr\u00fcndet keine wesentliche Vertragsverletzung.<\/p>\n<p>3. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich schriftlich zu informieren, wenn Umst\u00e4nde eintreten oder erkennbar werden, derentwegen die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.<\/p>\n<p>4. Lieferungen erfolgen seitens des Lieferanten auf der Basis DDP (Incoterms 2020 \u2013 geliefert verzollt) an die Niederlassung von uns, die in der Bestellung angegeben ist, soweit sich aus der Bestellung selbst nicht eine andere Lieferklausel und\/oder eine andere Lieferanschrift ergibt.<\/p>\n<p>5. Der Lieferant hat die Aus- und Einfuhrbewilligungen und andere beh\u00f6rdliche Genehmigungen zu beschaffen sowie alle Zollformalit\u00e4ten zu erledigen, die f\u00fcr die Aus- und Einfuhr der Ware und gegebenenfalls Durchfuhr durch ein drittes Land erforderlich sind.<\/p>\n<p>6. Im Falle des Lieferverzugs, dessen Eintritt sich nach den gesetzlichen Regelungen richtet, stehen uns uneingeschr\u00e4nkt die gesetzlichen Anspr\u00fcche zu, einschlie\u00dflich des R\u00fccktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist.<\/p>\n<p>7. Wir sind berechtigt, bei schuldhaften Lieferverz\u00f6gerungen nach vorheriger schriftlicher Androhung gegen\u00fcber dem Lieferanten f\u00fcr jede angefangene Woche des Lieferverzugs eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 0,5%, maximal 5%, des jeweiligen Nettoauftragswerts zu verlangen. Bei schuldhaften Lieferverz\u00f6gerungen von Teilleistungen kann ebenfalls f\u00fcr jede angefangene Woche des Lieferverzugs eine Vertragsstrafe von 0,5% des auf die betroffene Teilleistung entfallenden Nettoauftragswertes, maximal 5% hieraus, geltend gemacht werden. Insgesamt darf die Summe verschiedener Vertragsstrafen 5% des gesamten Nettoauftragswertes nicht \u00fcbersteigen. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche, auf die die Vertragsstrafe angerechnet wird (z.B. Bandstillstand, Fremdeindeckungskosten, Expresstransporte, Produktionsausfall etc.) bleiben vorbehalten. Nehmen wir die versp\u00e4tete Leistung an, ist die Vertragsstrafe sp\u00e4testens mit unserer Schlusszahlung geltend zu machen.<\/p>\n<p>8. Ohne unsere schriftliche Einwilligung ist der Lieferant nicht berechtigt, den Auftrag an Subunternehmer ganz oder teilweise weiterzugeben oder durch Subunternehmer ausf\u00fchren zu lassen.<\/p>\n<p>9. Zusp\u00e4t- und\/oder Zufr\u00fchlieferungen f\u00fchren zu einer negativen Beurteilung in der Lieferantenbewertung.<\/p>\n<h3>\u00a7 5 GEFAHR\u00dcBERGANG \u2013 DOKUMENTE<\/h3>\n<p>1. Die Gefahr geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst auf uns \u00fcber, wenn uns die Ware an dem vereinbarten Bestimmungsort \u00fcbergeben wird.<\/p>\n<p>2. Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt unsere Bestellnummer und unsere Artikelnummer anzugeben; unterl\u00e4sst er dies, so sind die dadurch entstehenden Verz\u00f6gerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten.<\/p>\n<h3>\u00a7 6 GARANTIE UND GEW\u00c4HRLEISTUNGSANSPR\u00dcCHE<\/h3>\n<p>1. Der Lieferant garantiert, dass die von ihm gelieferten Gegenst\u00e4nde in vollem Umfang der Leistungsbeschreibung im Auftrag entsprechen. Abweichungen sind ohne unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Einwilligung auch dann nicht zul\u00e4ssig, wenn die Gegenst\u00e4nde, die der Lieferant liefern m\u00f6chte, mit dem im Auftrag beschriebenen Gegenstand funktionsgleich sind.<\/p>\n<p>2. Bei M\u00e4ngeln stehen uns uneingeschr\u00e4nkt die gesetzlichen Anspr\u00fcche zu. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 2 Jahre ab der Ablieferung (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).<\/p>\n<p>3. Der Lieferant \u00fcbernimmt die Qualit\u00e4tssicherung und eine entsprechende Warenausgangskontrolle hinsichtlich der von ihm zu liefernden Gegenst\u00e4nde. Unsere Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheit beschr\u00e4nkt sich daher auf M\u00e4ngel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter \u00e4u\u00dferlicher Besichtigung offen zu Tage treten (z. B. Transportsch\u00e4den, Falsch- oder Minderlieferungen). Solche offenen Qualit\u00e4ts- und Quantit\u00e4tsabweichungen sind jedenfalls rechtzeitig ger\u00fcgt, wenn wir sie dem Lieferanten innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Eingang der Ware bei uns mitteilen. Dies gilt auch f\u00fcr versteckte Sachm\u00e4ngel und\/oder Qualit\u00e4tsm\u00e4ngel an Waren, die bei unserer Wareneingangskontrolle im Sinne von Satz 2 auf Grund der Beschaffenheit nicht festzustellen waren und erst w\u00e4hrend der Verarbeitung auftreten, sind jedenfalls rechtzeitig ger\u00fcgt, wenn die Mitteilung innerhalb von 4 Wochen nach Entdeckung an den Lieferanten erfolgt.<\/p>\n<p>4. Die f\u00fcr die Pr\u00fcfung und die Nacherf\u00fcllung aufgewendeten Kosten tr\u00e4gt der Lieferant auch dann, wenn sich das Nacherf\u00fcllungsverlangen als unberechtigt erweist. Das gilt nicht, wenn unser Nacherf\u00fcllungsverlangen in Kenntnis oder grob fahrl\u00e4ssiger Unkenntnis des Umstandes ausgesprochen wurde, dass kein Mangel vorliegt.<br \/>\nJede qualitative Abweichung f\u00fchrt zu einer 8-D Reporter\u00f6ffnung. Eine damit verbundene Aufwandspauschale in H\u00f6he von 180,00 EUR netto wird dem Lieferant mit einer Belastungsanzeige er\u00f6ffnet und bei Zahlung abgezogen.<\/p>\n<p>5. Durch Abnahme oder durch Billigung von vorgelegten Mustern oder Proben verzichten wir nicht auf Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche.<\/p>\n<p>6. Mit dem Zugang unserer schriftlichen M\u00e4ngelanzeige beim Lieferanten ist die Verj\u00e4hrung von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen gehemmt. Bei Ersatzlieferung oder M\u00e4ngelbeseitigung beginnt die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr ersetzte oder nachgebesserte Teile erneut, es sei denn, die Ma\u00dfnahme erfolgte f\u00fcr uns erkennbar nur aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.<\/p>\n<p>7. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Spezifikation der Ware stellt eine wesentliche Vertragsverletzung auf Seiten des Verk\u00e4ufers dar. Entsprechendes gilt, wenn die Ware nicht den im Bestimmungsland ma\u00dfgeblichen Vorschriften entspricht.<\/p>\n<h3>\u00a7 7 HINWEIS- UND SORGFALTSPFLICHTEN<\/h3>\n<p>1. Haben wir den Lieferanten \u00fcber den Verwendungszweck der Lieferungen oder Leistungen unterrichtet oder ist der Verwendungszweck dem Lieferanten auch ohne ausdr\u00fccklichen Hinweis erkennbar, so hat uns der Lieferant unverz\u00fcglich zu informieren, wenn die Lieferungen oder Leistungen f\u00fcr den Lieferanten erkennbar nicht geeignet sind, dem bekannten Zweck zu dienen.<\/p>\n<p>2. Der Lieferant hat uns \u00c4nderungen der Zusammensetzung des verarbeiteten Materials oder der konstruktiven Ausf\u00fchrungen gegen\u00fcber bislang dem Besteller erbrachten gleichartigen Lieferungen oder Leistungen unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. Die \u00c4nderungen d\u00fcrfen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung der weiteren Ausf\u00fchrung des Auftrags zugrunde gelegt werden.<\/p>\n<p>3. Der Lieferant steht daf\u00fcr ein, dass seine Lieferungen und Leistungen den umweltschutzrechtlichen Vorschriften, denjenigen der Unfallverh\u00fctung und des sonstigen Arbeitsschutzes sowie sonstigen gesetzlichen Vorgaben sowie den technischen Normen entsprechen.<\/p>\n<p>4. Der Lieferant hat uns \u00fcber produktspezifische, nicht allgemein bekannte Erfordernisse der Behandlung der Lieferung oder der Entsorgung unverz\u00fcglich zu informieren.<\/p>\n<h3>\u00a7 8 ERSATZTEILE<\/h3>\n<p>1. Der Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile zu den an uns gelieferten Produkten f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nach der Lieferung vorzuhalten.<\/p>\n<p>2. Beabsichtigt der Lieferant, die Produktion von Ersatzteilen f\u00fcr die an uns gelieferten Produkte einzustellen, wird er uns dies unverz\u00fcglich nach der Entscheidung \u00fcber die Einstellung mitteilen. Diese Entscheidung muss \u2013 vorbehaltlich des Absatzes 1 \u2013 mindestens 6 Monate vor der Einstellung der Produktion liegen.<\/p>\n<h3>\u00a7 9 BEISTELLUNGEN \u2013 WERKZEUG\u00dcBERLASSUNGEN \u2013 BETRIEBSEINRICHTUNGEN<\/h3>\n<p>1. Von uns dem Lieferanten \u00fcberlassene Gegenst\u00e4nde aller Art, die zur Fertigung der von uns bestellten Lieferungen und Leistungen ben\u00f6tigt werden, verbleiben unser Eigentum. Sie d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich zur Erbringung der bestellten Lieferungen und Leistungen verwendet werden.<\/p>\n<p>2. Der Lieferant ist verpflichtet, auf seine Kosten erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchzuf\u00fchren sowie die \u00fcberlassenen Gegenst\u00e4nde ausreichend zu versichern und uns dies auf Verlangen nachzuweisen.<\/p>\n<h3>\u00a7 10 PRODUKTHAFTUNG<\/h3>\n<p>Der Lieferant ist f\u00fcr alle von Dritten wegen Personen- oder Sachsch\u00e4den geltend gemachten Anspr\u00fcche verantwortlich, die auf ein von ihm geliefertes fehlerhaftes Produkt zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, und ist verpflichtet, uns von der hieraus resultierenden Haftung freizustellen.<\/p>\n<h3>\u00a7 11 SCHUTZRECHTE<\/h3>\n<p>1. Der Lieferant steht daf\u00fcr ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Schutzrechte Dritter in L\u00e4ndern der Europ\u00e4ischen Union, Nordamerika oder anderen L\u00e4ndern, in denen er die Produkte herstellt oder herstellen l\u00e4sst, verletzt werden.<\/p>\n<p>2. Der Lieferant ist verpflichtet, uns von allen Anspr\u00fcchen freizustellen, die Dritte gegen uns wegen der in Absatz 1 genannten Verletzung von gewerblichen Schutzrechten erheben, und uns alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten. Dieser Anspruch besteht unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Lieferanten.<\/p>\n<h3>\u00a7 12 EIGENTUMSVORBEHALT<\/h3>\n<p>1. Ein einfacher Eigentumsvorbehalt des Lieferanten bis zur Zahlung des Kaufpreises wird von uns anerkannt. Wir sind jedoch befugt, die Ware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang zu ver\u00e4u\u00dfern und zu verarbeiten. Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalt heraus zu verlangen oder deren Weiterver\u00e4u\u00dferung oder Verarbeitung zu untersagen, solange er nicht ein ihm zustehendes Recht zur Aufhebung des betreffenden Vertrages ausge\u00fcbt und wir davon Kenntnis erlangt haben.<\/p>\n<p>2. Soweit wir dem Lieferanten Teile oder Werkzeuge zur Durchf\u00fchrung eines Auftrages zur Verf\u00fcgung stellen, verbleiben diese in unserem Eigentum. Der Lieferant hat die zur Erhaltung des Eigentumsvorbehalts \u2013 oder eines im Land seiner Niederlassung und in einem davon abweichenden Bestimmungsland vergleichbaren Sicherungsrechts \u2013 erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen und uns auf Verlangen nachzuweisen. Nichtbeachtung begr\u00fcndet eine wesentliche Vertragsverletzung.<\/p>\n<p>3. Wir k\u00f6nnen die Herausgabe der bereitgestellten Teile und Werkzeuge jederzeit verlangen, sobald diese zur Erf\u00fcllung eines Auftrages von dem Lieferanten nicht mehr ben\u00f6tigt werden.<\/p>\n<h3>\u00a7 13 SALVATORISCHE KLAUSEL<\/h3>\n<p>Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, wird die Rechtswirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hiervon nicht ber\u00fchrt. Soweit eine Bestimmung im individualvertraglichen Teil unwirksam ist, verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren Zweck dem der weggefallenen Bestimmung m\u00f6glichst nahekommt. Gleiches gilt, wenn im Vertrag eine Regelungsl\u00fccke enthalten ist.<\/p>\n<p><i>Stand 06\/2020<\/i><\/p>\n<\/div><\/section><\/p><\/div>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-jyiu8y9s-2c1ee2655382aaf3868b77e6ffef93fd\">\n#top .hr.hr-invisible.av-jyiu8y9s-2c1ee2655382aaf3868b77e6ffef93fd{\nheight:100px;\n}\n<\/style>\n<div  class='hr av-jyiu8y9s-2c1ee2655382aaf3868b77e6ffef93fd hr-invisible  avia-builder-el-7  el_after_av_four_fifth  avia-builder-el-last '><span class='hr-inner '><span class=\"hr-inner-style\"><\/span><\/span><\/div>\n<\/div><\/div><\/div><!-- close content main div --><\/div><div class='av-extra-border-element border-extra-diagonal border-extra-diagonal-inverse '><div class='av-extra-border-outer'><div class='av-extra-border-inner'><\/div><\/div><\/div><\/div>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-jyinxtc5-c6eb3b00443081f2410b51410d81cbd8\">\n.avia-section.av-jyinxtc5-c6eb3b00443081f2410b51410d81cbd8{\nbackground-color:#f07c00;\nbackground-image:unset;\n}\n.avia-section.av-jyinxtc5-c6eb3b00443081f2410b51410d81cbd8 .av-extra-border-element .av-extra-border-inner{\nbackground-color:#f07c00;\n}\n<\/style>\n<div id='contact'  class='avia-section av-jyinxtc5-c6eb3b00443081f2410b51410d81cbd8 alternate_color avia-section-no-padding avia-no-border-styling  avia-builder-el-8  el_after_av_section  avia-builder-el-last  avia-bg-style-scroll container_wrap fullsize'  ><div class='container av-section-cont-open' ><div class='template-page content  av-content-full alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-2103'><div class='entry-content-wrapper clearfix'><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2103","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2103","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2103"}],"version-history":[{"count":26,"href":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2103\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2137,"href":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2103\/revisions\/2137"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.rema-ev.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2103"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}